Einhalten der vorgeschriebenen Abstandsregelungen
Bei allen Aktivitäten in den Gemeinderäumen ist darauf zu achten, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Meter, besser sogar 2 Meter, zwischen Personen eingehalten wird. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Haushalt oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören.
Unter diesen Voraussetzungen gelten folgende Raumkapazitäten:
- Im Versammlungsraum max. 16 Einzelpersonen bei einem Abstand von 1,5 bis 2 m. Wenn Personen zu einem Hausstand gehören, kann diese Zahl bis auf 25 erhöht werden.
- Im Gebetsraum sollen max. 4 Personen bei einem Abstand von 1,5 m.
- Wenn im Gemeindesaal Tische benutzt werden, gilt auch an den Tischen ein Abstand von 1,5 m, ausgenommen die Personen, die zu einem Hausstand gehören. Für die Bestuhlung/die Tischordnung ist der die Gruppe Leitende verantwortlich.
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Personen, die die Gemeinderäume betreten sowie der Zeitpunkt des Betretens/Verlassens der Gebäude werden möglichst dokumentiert, um im Bedarfsfall Infektionsketten weiter verfolgen zu können. Die Listen werden drei Wochen aufbewahrt und spätestens nach vier Wochen vernichtet.
Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:
- Ein Hinweisplakat zu Hygienevorschriften beim Eintritt in die Gemeinderäume hängt sichtbar für alle.
- Mündliche Hinweise zu den verhaltensbedingten Schutzmaßnahmen werden durch Verantwortliche bei den Veranstaltungen und Sitzungen (z.B. Abstandswahrung, Verlassen der Räumlichkeiten, Hygienemaßnahmen) angesagt.
- Vor der Versammlung sollen alle Flächen, die mit den Händen oft berührt werden (wie Türgriffe, usw.), sowie auch Toiletten desinfiziert werden.
- Gäste und Teilnehmer sollen beim Eintritt die Hände desinfizieren. Spender dazu sollen bereitgestellt werden.
- Vorher wird die zu nutzende Räumlichkeit durch die Aufstellung von Tischen und/oder Stühlen mit den erforderlichen Mindestabständen vorbereitet.
- Das Singen ist im Freien sowie in Kirche und Gemeindehaus möglich, solange zwischen den einzelnen Teilnehmern ein Mindestabstand von 2 m bis 2,5 m eingehalten wird.
- Wenn Abstandsregelungen nicht zuverlässig eingehalten werden können, sind Mitarbeitende und Teilnehmende bei gemeindlichen Veranstaltungen / Aktivitäten dazu verpflichtet, Mund-/Nasenbedeckungen zu tragen.
- Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; diese kann am Platz abgenommen werden;
- Der Eingangsbereich soll grundsätzlich nicht als Aufenthaltsort benutzt werden, sondern nur für den Durchgang.
- Freiwilliges Tragen von Mund-/Nasen-Bedeckungen einzelner Personen wird unterstützt.
Lüften
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften von Räumen. Im Versammlungsraum ist mindestens vor und nach der Nutzung – bei längerer Nutzung auch in den Pausen – eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch geöffnete Fenster oder Türen mit Unterstützung durch Ventilatoren über mehrere Minuten vorzunehmen. Bei kleineren Räumen muss entsprechend länger und häufiger gelüftet werden. Sofern die Temperaturen dies zulassen erfolgt eine Dauerlüftung durch geöffnete Fenster oder Türen, sowie den Einsatz von Ventilatoren.
Persönliche Hygiene
Alle Teilnehmer werden dazu ermutigt, sich selbst und andere zu schützen durch folgende Hygienemaßnahmen:
- Händewaschen oder -desinfizieren (beim Ankommen in den Räumen, nach dem Toilettengang, nach dem Naseputzen und ggf. auch Niesen und Husten).
- Hände aus dem Gesicht fernhalten.
- Auf Händeschütteln verzichten.
- Husten und Niesen ins Taschentuch oder in die Armbeuge.
- Bei Husten und Fieber zu Hause bleiben.
- Möglichst keine Gegenstände mit anderen Personen gemeinsam nutzen. Wenn, dann anschließend desinfizieren.